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Kleinschifferzeugnis für gewerbliche Tätigkeit

Kleinschifferzeugnis für gewerbliche Tätigkeit

Was sind gewerbliche Tätigkeiten?

Gewerbliche Tätigkeiten in diesem Sinne sind alle Tätigkeiten, die ein finanzielles Interesse verfolgen, die im Rahmen einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit ausgeübt werden oder für die ein Gewerbe angemeldet wurde. Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Liste von Tätigkeiten, für die künftig ein Sportbootführerschein nicht mehr ausreichend ist:

  • Führen von Einsatzbooten durch Behörden oder private Rettungsdienste (hier ist ggf. ein amtlicher Berechtigungsschein ausreichend)
  • Führen von Sportbooten als Fahrschullehrkraft im Rahmen der Sportbootausbildung (Auf den Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang I der BinschUO können für die Sportbootausbildung auch die in § 15 See-Sportbootverordnung genannten Scheine genutzt werden. Ein gesondertes Kleinschifferzeugnis ist in diesem Fall nicht erforderlich) 
  • Vorführfahrten
  • Werftfahrten
  • Binnenfischerei, die nicht nur eine Freizeitbeschäftigung darstellt

Was Sie ab Januar 2027 beachten müssen

Ab dem 18. Januar 2027 dürfen mit einem Sportbootführerschein dann nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung geführt werden. Das heißt, die bis hierhin geltende Übergangsregelung gilt dann nicht mehr. Sobald Sie ein Fahrzeug gewerblich bzw. nicht zu Sport- und Erholungszwecken führen, benötigen Sie ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer bzw. Schiffsführerin nach der neuen BinSchPersV. Für Fahrzeuge bis 20 Meter Länge ist hierfür unter anderem das sogenannte Kleinschifferzeugnis ausreichend.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 nach Anhang I der BinSchUO ist auch nach dem 17. Januar 2027 ein Sportküsten- oder ein Sportseeschifferschein (§ 13 See-Sportbootverordnung) ausreichend; ein gesondertes Kleinschifferzeugnis ist nicht erforderlich.

Zudem können Dienst- bzw. Wasserrettungsfahrzeuge nach § 13 BinSchPersV auch nach dem 17. Januar 2027 mit dem amtlichen Berechtigungsschein geführt werden. Dieser Berechtigungsschein kann von den entsprechenden Behörden in eigener Zuständigkeit ausgestellt werden.

Anmerkung:

Zahlreiche Verbände der Wassersportwirtschaft üben Kritik an der Einführung des Kleinschifferzeugnisses und verlangen die Rücknahme der Verordnung.
Link: ADAC Skipper

Stand. Mai 2023

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