Sportbootführerschein See (SBF See)

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Sportbootführerschein See

Der Sportbootführerschein See ist amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011). Es besteht keine Begrenzung hinsichtlich der Länge oder Leistung (PS) des Sportbootes. Der Sportbootführerschein See (SBF See) wird in der Regel an der deutschen Küste benötigt, ist International anerkannt und lebenslang gültig.

Die Ausbildung zum Sportbootführerschein See bildet die Grundlage für alle weiterführenden Sportbootführerscheine, wie z.B. den Sportküstenschifferschein.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • Ärztliches Attest für Sportbootführerschein-Bewerber: Die ärztliche Untersuchung kann im Rahmen des Kurses durchgeführt werden
  • Kfz-Führerschein oder Führungszeugnisse: Bewerber ab 18 Jahre
  • Bewerber unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters/-in

Theoretische Prüfung:

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-Fragebogen).

Basisfragen (Fragen 1-7)

  • Regelungen zum Verkehrsrecht
  • Schiffführung
  • Umweltrecht
  • Schiffstechnik
  • Wetter
  • Besondere Regelungen für die Antriebsarten Segel und Antriebsmaschine

für den Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen (Fragen 8-30)

  • Navigation
  • Spezifische Fragen zum Seeschifffahrtsrecht, insbesondere:
    • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und Schifffahrtsordnung Emsmündung
    • Nautischen Veröffentlichungen
    • Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung
    • Kollisionsverhütungsregeln
    • Verhaltenspflichten

In der theoretischen Prüfung muß ein Prüfungsbogen (30 Fragen) und eine Navigationsaufgabe (9 Fragen) bearbeitet werden. Im Rahmen des Fragebogens müssen ausreichende Kenntnisse in den oben genannten Bereichen nachgewiesen werden. Dies ist der Fall wenn von den 7 Basisfragen 5 richtig beantwortet werden und im Geltungsbereich Seeschifffahrtsstrassen von den 23 gestellten 19 richtig beantwortet werden. Im Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen muss eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Hierfür müssen Eintragungen in die Seekarte getätigt sowie Antworten in den Fragebogen eingetragen werden. 
Die verfügbare Zeit beträgt 60 Minuten.

Praktische Prüfung:

  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Steuern nach Kompass, Peilen (Einfache oder Kreuzpeilung)
  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils zwei Versuche erlaubt. Die Prüfung muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Eine Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist am nächsten Tag möglich.

Das praktische Prüfungsprotokoll finden Sie hier:

Prüfungsprotokoll (PDF)