Pyroschein (FKN)

Fachkundenachweis (FKN) / Pyroschein

Der Fachkundenachweis („Pyroschein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale). Der Pyroschein wir beim Chartern im Innland wie auch im Ausland benötigt.

Voraussetzung Fachkundenachweis:

  • ab 16 Jahre
  • Sportbootführerschein See oder Binnen

Prüfung zum Fachkundenachweis:

Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung.

Theoretische Prüfung:

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
  • Kennzeichnung von Waffen

Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen bearbeitet werden, teilweise Multiple-Choice.

Praktische Prüfung

  • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
  • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel (beim DSV)
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern