UKW Sprechfunkzeugnis See (SRC)

Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis)

Das Short Range Certificate (Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis) ist für die Benutzung von UKW-Sprechfunkgeräten mit DSC-Controllern auf Sportbooten / Yachten gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt weltweit und ist unbefristet gültig.

Voraussetzungen

Das Mindestalter für die Teilnahme an der Prüfung ist 15 Jahre. Die Prüfung wird in Kiel abgenommen.

Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht.

Die praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:

Pflichtaufgaben

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Aussenden einer Notmeldung
  • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
  • Beenden des Notverkehrs
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
  • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Sonstige Fertigkeiten:

  • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
  • Abwicklung des Notverkehrs
  • Funkstille gebieten
  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
  • Kanalwechsel
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
  • Einstellen des DSC-Controllers

Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.