Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Sportbootführerschein Binnen

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).  Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS)  bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011).
Im Grossraum Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch für Segelfahrzeuge ohne Motor und Segelsurfbretter mit mehr als 3 qm Segelfläche vorgeschrieben. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Ist der Bewerber schon Inhaber des Sportbootführerschein See, so entfällt die praktische Prüfung im Bereich Binnen unter Motor. Soll der Binnenführerschein unter Segel erworben werden, so ist eine praktische Prüfung unter Segel notwendig.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber: Die ärztliche Untersuchung kann bei uns im Unterricht mit durchgeführt werden
  • Kfz-Führerschein oder Führungszeugnisse: Bewerber ab 18 Jahre
  • Bewerber unter 18 Jahren: Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters/-in

Theoretische Prüfung:

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden (Multiple-Choice-Fragebogen):

Basisfragen ( entfällt für Inhaber SBF See)

  • Regelungen zum Verkehrsrecht
  • Schiffführung
  • Umweltrecht
  • Schiffstechnik
  • Wetter
  • Besondere Regelungen für die beiden Antriebsarten Segel und Antriebsmaschine

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

  • Spezifische Fragen zum Binnenschifffahrtsrecht, insbesondere:
    • Verkehrsregeln auf Binnenschifffahrtsstraßen, Rhein, Mosel und Donau
    • Signale, Gebots- und Verbotszeichen, Ausweichregeln, Lichterführung nach der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
    •  Verhaltenspflichten
    • Schleusendurchfahrt, Sichtzeichen der Fahrzeuge, Ausweichpflichten

Praktische Prüfung:

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:

  • Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine
  • Sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/ Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden)

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:

  • Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln
  • Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden)
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden)