Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Sportbootführerschein Binnen
Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011).
Im Grossraum Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch für Segelfahrzeuge ohne Motor und Segelsurfbretter mit mehr als 3 qm Segelfläche vorgeschrieben. Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Ist der Bewerber schon Inhaber des Sportbootführerschein See, so entfällt die praktische Prüfung im Bereich Binnen unter Motor. Soll der Binnenführerschein unter Segel erworben werden, so ist eine praktische Prüfung unter Segel notwendig.