Sportküstenschifferschein (SKS)

Der Sportküstenschifferschein (SKS)

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Der SKS wird häufig von Vercharterern im Im- und Ausland verlangt.

Voraussetzungen:

  • ab 16 Jahre
  • Inhaber Sportbootführerschein See
  • 300 Seemeilen nachgewiesen auf der jeweiligen Antriebsart (Segel/ Maschine)

Prüfung SKS

Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

Theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).

Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Mit Antriebsmaschine und unter Segel

Pflichtaufgaben

  • Rettungsmanöver unter Segel
  • Rettungsmanöver mit Maschinenunterstützung

Beide Manöver (unter Segel und mit Maschinenunterstützung) müssen gefahren und mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden. Sie dürfen nicht zu einem Manöver zusammengefasst werden.

  • Manöver mit Antriebsmaschine
    • Anlegen mit Antriebsmaschine
    • Ablegen mit Antriebsmaschine
  • Manöver unter Segel
    • Wenden oder Halsen/Q-Wende
    • Beidrehen/Beiliegen

Alle Manöver mit Antriebsmaschine und unter Segel müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.

Sonstige Aufgaben

  • Seemannschaft/Fertigkeiten
    Sicherheitseinweisung, Notrolle, Handhabung Lifebelt und Lifeline, Anwenden von Leinen beim An- oder Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
  • Wetterkunde
    Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
  • Navigation
    Bestimmung des Schiffsortes, Absetzen, Bestimmen und Umwandeln von Kursen, Arbeiten mit einem Empfänger für ein satellitengestütztes Funknavigationsverfahren, Arbeiten mit dem Steuerkompass oder Handpeilkompass
  • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
    Kontrolle und Bedienung

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Fertigkeiten, Wetterkunde, Navigation und Motor, elektrische Anlage und Gasanlage müssen drei von vier Aufgaben mit „ausreichend“ bewertet werden.

  • Seemannschaft/Manöver
    Mit Antriebsmaschine: Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Durchführen eines Ankermanövers
    Unter Segel: Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Aufschießer fahren

Von den sonstigen Aufgaben Seemannschaft/Manöver dürfen höchstens zwei gestellt werden und eine Aufgabe muss mit „ausreichend“ bewertet werden.

Mit Antriebsmaschine

Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver mit Maschinenunterstützung und unter Segel nicht geprüft.