Funk - UKW Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI)
Für alle die auf dem Binnengewässern Schiffsfunkanlage bedienen möchten ,ist das "UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) eine notwendige Voraussetzung.
Für alle die auf dem Binnengewässern Schiffsfunkanlage bedienen möchten ,ist das "UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk" (UBI) eine notwendige Voraussetzung.
Das UBI ist für alle Schiffe erforderlich, auf denen Binnenfunkgeräte eingebaut sind und wird von den Ländern mit der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk" anerkannt (z.B. Belgien, Niederlande, Österreich, Schweiz). Das Sprechfunkzeugnis ist nicht speziell für die Sportschifffahrt, sondern ist auch für die Berufsschifffahrt gültig. Wenn sich ein Binnenfunkgerät an Bord eines Schiffes befindet, sind Sie Betreiber einer Funkstelle. Deshalb muss eine Person an Bord im Besitz eines entsprechenden Funkzeugnisses sein.
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden:
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:
In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.